Kriterienkatalog

Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann bei der Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung

Seit dem 21. September 2010 gelten für Studiengänge unter der Marke „Duales Studium Hessen“ feste Anforderungen. Beispielsweise sind der Wechsel zwischen Studien- und Praxisphasen und die Inhalte der Praxisphasen in Grundzügen in einem Vertrag zwischen Hochschule und Bildungsanbieter festzuhalten. Zudem muss der Praxisanteil mindestens 30 Prozent der gesamten Ausbildungs- und Studiendauer ausmachen. Die entsprechende Deklaration haben Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann, Wirtschaftsminister Dieter Posch und die Anbieter dualer Studiengänge am 21. September 2010 im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unterschrieben. Grundlage ist ein Kriterienkatalog, den eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Hochschulen, Berufsakademien, Wirtschaftsverbänden sowie von Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium formuliert hat.

Die Qualitätsstandards haben geholfen das Profil der Marke ,Duales Studium Hessen’ zu schärfen. So wird für alle Interessierten das hessische Angebot an dualen Studiengängen noch transparenter präsentiert.

In Hessen gibt es bereits seit mehr als zehn Jahren duale Studiengänge. Sie werden sowohl von staatlichen als auch von privaten Institutionen angeboten. Um Transparenz in die breite Palette an Angeboten zu bringen und den Ausbau dieser Studienform zu fördern, initiierten das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst 2008 die Kampagne „Duales Studium Hessen“. Seither ist die Anzahl dual Studierender um rund 45 Prozent auf über 3.000 gestiegen.

Den Kriterienkatalog finden Sie hier und die zugehörige Pressemeldung vom 22.09.2010 erhalten Sie hier.