Der Weg ins Duale Studium Hessen

1. Unternehmenseignung

Im Grunde kann jedes Unternehmen, unabhängig von der Unternehmensgröße, Kooperationen mit Hochschulen oder Berufsakademien sowie Ausbildungspartnerschaften mit Studierenden eingehen. Der Betrieb sollte jedoch verschiedene inhaltliche und personelle Kriterien erfüllen, um die berufspraktische Ausbildung gemäß dem Studienplan durchführen zu können.

2. Bedarfsanalyse

Vor dem Start in das duale Studium steht die interne Bedarfsanalyse: In welchen Bereichen bzw. Berufsfeldern werden im Unternehmen Fachkräfte benötigt – und mit welcher akademischen Qualifikation? Dies ist wichtig, um eine geeignete Hochschule bzw. Berufsakademie mit einem passenden Angebot zu finden.

Welche Studienangebote sind – inhaltlich und organisatorisch - für den Unternehmensbedarf passend?

3. Auswahl des dualen Studiengangs

Ein Blick in die Datenbank der bestehenden Studiengänge und auf die Anbieter in Hessen erleichtert die Orientierung. Neben der Fachrichtung und dem Studienschwerpunkt, spielen die unterschiedlichen Studien- und Zeitmodelle sowie weitere Kriterien wie die räumliche Entfernung zwischen Unternehmen und Bildungsanbieter eine Rolle bei der Auswahl des passenden dualen Studiengangs.

Zeitmodelle

Neben Fachrichtungen und Studienschwerpunkten können auch unterschiedliche Zeitmodelle ein Entscheidungskriterium sein. Grundsätzlich lassen sich das Block- und das Wochenmodell unterscheiden.

Im Blockmodell wechseln Studierende zwischen Theorie- und Praxisphasen. Diese dauern jeweils mehrere Wochen an.

Im Wochenmodell arbeiten sie beispielsweise drei Tage im Unternehmen und studieren zwei Tage an der Hochschule bzw. Berufsakademie.

Studienmodelle

Zudem sollten die Frage geklärt werden, ob das Studium ausbildungs- oder praxisintegriert angeboten werden soll:

  • Ausbildungsintegrierte Studiengänge verbinden ein wissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie mit einer praktischen Berufsausbildung im Betrieb. Die praktische Qualifizierung findet im Rahmen eines regulären Ausbildungsverhältnisses nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) statt. Die Ausbildung endet mit einem Kammerabschluss (IHK/HWK). Dual Studierende sind in Hessen von der Pflicht zum Besuch der Berufsschule befreit. Sie haben jedoch das Recht, am Berufsschulunterricht teilzunehmen. Neben dem Bachelorabschluss des Studiums erwerben Studierende in diesem Fall meist schon während des Grundstudiums einen Kammerabschluss (IHK oder HWK) in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Bei ausbildungsintegrierten Studiengängen muss das Unternehmen die Eignungskriterien für diesen Beruf gemäß BBiG (Berufsbildungsgesetz) erfüllen.
  • Praxisintegrierte Studiengänge verbinden Theoriephasen an der Hochschule oder Berufsakademie mit Praxisphasen im Unternehmen. Die Studierenden sammeln auf diesem Wege bereits praktische Berufserfahrung und schließen ihr Studium mit dem Bachelor ab. Diese Studiengänge, z. T. auch kooperative Studiengänge genannt, bieten neben einer praktischen Tätigkeit auf der Basis eines Praktikumsvertrages ein wissenschaftliches Studium an einer Hochschule bzw. Berufsakademie.

Auch die räumliche Nähe zu der Hochschule oder Berufsakademie kann als Kriterium herangezogen werden.

Nach der ersten Auswahl ist es sinnvoll, sich für die weitere Planung mit den Bildungsanbietern im Gespräch über Bedarfe und Angebote auszutauschen. Für den ersten Überblick bieten auch die hessischen IHKn Unternehmen eine anbieterneutrale und unabhängige Verweisberatung zum dualen Studium.

4. Zusammenarbeit mit dem Bildungsanbieter

Ist die Entscheidung getroffen, kann die Kooperation konkret geplant werden. Formal geregelt wird die Partnerschaft zwischen Unternehmen und Bildungsanbieter durch einen Kooperationsvertrag. Hierfür halten die meisten Bildungsanbieter Standardunterlagen bereit, die bei Bedarf spezifisch angepasst werden können. Wie eine solche Vereinbarung aufgebaut ist, zeigen die Musterverträge.

5. Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber

Das Unternehmen trifft die Entscheidung: Im Auswahlprozess zu berücksichtigen sind neben den unternehmensspezifischen Anforderungen die formalen Kriterien des Bildungsanbieters. Üblich sind Auswahlverfahren ähnlich wie für Auszubildende oder Mitarbeitende.

Das duale Studium erfordert eine Hochschulzugangsberechtigung. Als Zugangsvoraussetzungen gelten neben Abitur oder Fachhochschulreife zum Beispiel auch eine Meisterprüfung oder eine bestandene Hochschulzugangsprüfung, durch die Vorbildung und Eignung für ein Hochschulstudium in dem gewünschten Studienbereich festgestellt werden. Auch der Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung kann zum Studium berechtigen. Weitere Informationen zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte erhalten Sie hier.

Ist die richtige Kandidatin oder der richtige Kandidat gefunden, werden in einem Ausbildungs- oder Studienvertrag der Ablauf der Ausbildung, die Vergütung sowie die Rechte und Pflichten der dual Studierenden und des Unternehmens festgehalten.

6. Vorbereitung auf den Studienstart und die Praxisphasen

Grundlage für die konkrete Planung der Praxisphasen sind unter anderem die studiengangspezifischen Modulhandbücher und Informationsmaterialien der Bildungsanbieter. Hier finden sich Hinweise, welche Lernziele mit den Studienphasen verknüpft und welche Inhalte darauf aufbauend in den Praxisphasen zu bearbeiten sind. Zugleich wird dort festgelegt, wie der Erwerb der in den Praxisphasen vorgesehenen Inhalte geprüft wird und wie viele ECTS-Punkte erworben werden. Zusätzlich informieren die Qualitätskriterien für die Verzahnung von Theorie und Praxis der Dachmarke was im Einzelnen für gelingende Praxisphasen dazugehört. 

Projektarbeiten und geeignete Aufgaben aus dem Tagesgeschäft, die den Studierenden übertragen werden, führen diese frühzeitig an ihre zukünftigen Aufgaben im Unternehmen heran. Gleichzeitig werden so neben berufsspezifischem Wissen auch Kompetenzen wie Qualitätsbewusstsein, Teamfähigkeit, Selbstorganisation oder Eigeninitiative vermittelt.

Ein unternehmensinterner Ausbildungsplan kann Transparenz und Sicherheit schaffen: Stimmen Sie die Themen und Betreuung in den Praxisphasen und Projekten mit dem Bildungsanbieter ab, um die Besonderheiten des gewählten Studiengangs zu berücksichtigen. Individuelle Informationen stellt die jeweilige Hochschule oder Berufsakademie Ihnen gerne zur Verfügung und berät Sie bei Fragen.

Eine gut organisierte Betreuung der Studierenden und der regelmäßige Austausch zwischen allen Beteiligen zahlen sich aus: Um die Studierenden optimal zu unterstützen, stellt der Betrieb eine Kontaktperson. Diese ist über die Studieninhalte informiert, steht den Studierenden als Ansprechpartnerin oder -partner zur Seite und sollte in der Regel auch den Kontakt zur Hochschule oder Berufsakademie pflegen.

Bei ausbildungsintegrierten Studiengängen sind zudem die Vorgaben der Ausbildungsordnung in dem jeweiligen Beruf zu beachten. Die Industrie- und Handelskammern stehen hierfür beratend zur Seite.