Steuerlehre (B.A./LL.B.)

Information

Steuern gehören zur Finanzwissenschaft: Durch Steuern werden die öffentlichen Haushalte finanziert. Die Steuerlast soll dabei gerecht verteilt werden. Durch bestimmte Besteuerungen kann der Staat zudem Anreize schaffen oder das Verhalten von Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern steuern.

Steuern gehören zur Betriebswirtschaftslehre: Das externe Rechnungswesen berichtet vom Betriebsvermögen nicht nur für die Inhaber des Unternehmens und seine Gläubiger, sondern stellt auch die Vorbereitung für die Steuerbilanz. In der Betriebswirtschaftslehre wird nach optimalen Verhaltensweisen gesucht, um eine optimale Besteuerung zu erreichen, z.B. bei einem Grundstücksverkauf, bei der Rechtsformwahl, bei der Unternehmensnachfolge oder bei einer Umstrukturierung im Unternehmen.

Steuern gehören zur Rechtswissenschaft: Die Rechtswissenschaft bietet diejenigen Methoden an, um bestehende Steuernormen auslegen und neue Steuernormen entwickeln zu können. Dies beruht auf anerkannten Prinzipien, um vorhersehbare, gerechte Ergebnisse zu erreichen. In der Rechtswissenschaft beschäftigt man sich ferner mit dem Streit über Steuern und den außergerichtlichen sowie gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeiten.

Die Studierenden können dies innerhalb ihrer Praxisphasen direkt auf bekannte und neue Aufgabenstellungen im Bereich der Steuerlehre anwenden.

Organisation

Im ersten bis vierten Semester werden zunächst 13 Wochen in der Studienphase jeweils fünf Module aus der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, dem Steuerrecht, dem externen Rechnungswesen und der Rechtswissenschaft absolviert. Sodann schließen in jedem Semester 13 Wochen Praxisphase an. Von diesen 13 Wochen werden beim Praxispartner acht Wochen als betriebliche Studienphase absolviert – hier überwiegt der Ausbildungscharakter –, sodann schließen sich fünf Wochen an, in denen die Studierenden beim Praxispartner mitarbeiten.

Nach dem vierten Semester können Studierende an der Steuerfachangestelltenprüfung der Steuerberaterkammer Hessen teilnehmen und damit schon innerhalb des Studiums einen berufsqualifizierenden Abschluss erlangen.

Das fünfte Semester wird entweder als Berufspraktisches Studium bei einem Praxispartner oder als Auslandsstudium bei einer Partnerhochschule erbracht. Die Praxispartner können den Studierenden einen Perspektivwechsel ermöglichen – beispielsweise wechseln Studierende aus der Finanzverwaltung für einige Zeit in Kanzleien und umgekehrt – und besondere Schwerpunkte legen. Im Auslandsstudium können die Studierenden eigene Schwerpunkte legen – auch schon mit Blick auf ein späteres Masterstudium.

In der letzten Praxisphase wird beim Praxispartner die Bachelorarbeit geschrieben. Die Studierenden wählen den Schwerpunkt der Bachelorarbeit entweder im Bereich Wirtschaftswissenschaften oder im Bereich Rechtswissenschaft. Sie werden – wie in jeder Praxisphase – von den Lehrenden der Hochschule unterstützt und bewertet.

Studieninhalte

Der Studiengang hat zum Ziel, Studierenden ein breites und integriertes Wissen und Verstehen der wissenschaftlichen Grundlagen der Steuerlehre und seiner finanz-und betriebswirtschaftlichen sowie rechtswissenschaftlichen Grundlagen zu vermitteln. Außerdem werden die Studierenden befähigt, dieses auf bekannte und neue Aufgabenstellung der Steuerlehre anzuwenden.

Weitere Informationen zum Studiengang auf der Website der Hochschule

Bildungsanbieter
Ort
|Fulda|
Studienrichtung
Wirtschaft
Zugangsvoraussetzung
Hochschulzugangsberechtigung nach dem Hessischen Hochschulgesetz. Als Voraussetzung für das Studium ist ein Studienvertrag mit einem Partnerunternehmen der Hochschule Fulda notwendig. Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau der Stufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) nachweisen.
Studienabschluss
Bachelor
Dauer in Semester
6
Beginn
Wintersemester
Studienmodell
|Praxisintegriert|